Energieberatung in der Beratungsstelle

Stand:
An vielen Orten in NRW beraten unsere Energie-Fachleute rund ums Energiesparen: Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen und energieeffiziente Geräte sowie erneuerbare Energiequellen.
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Sie wollen im Haus oder Mietwohnung die Energiekosten senken? Oder einen Altbau modernisieren und dabei Energie einsparen und Komfort gewinnen? Sie planen den Bau eines energiesparenden Hauses? Dann zeigen Ihnen Energiefachleute, wie durch die intelligente Kombination verschiedener Maßnahmen Kosten, Nutzen und Spareffekte optimiert werden und wie Sie für Ihr Vorhaben Fördermittel vom Staat erhalten können.

Mögliche Beratungsthemen:

  • Strom sparen
  • Heizen und Lüften
  • Baulicher Wärme- und Hitzeschutz
  • Heizungs- und Regelungstechnik
  • Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen)
  • Förderprogramme
  • Wechsel des Energieversorgers
  • Heizkostenabrechnung (Plausibilitätsprüfung)
  • weitere Themen des privaten Energieverbrauchs

Die Energieberatung ist geeignet für Mieter:innen, private Haus- oder Wohnungseigentümer:innen, private Vermieter:innen und Bauherr:innen und ist dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kostenfrei.

Die Beratungsgespräche dauern in der Regel 30-45 Minuten.


Telefon- und Videoberatung: Sie können an vielen Orten in NRW auch eine kostenfreie Energieberatung am Telefon oder im Online-Meeting nutzen.


Verleih von Energieverbrauchsmessgeräten: Prüfen Sie Ihre Elektrogeräte auf Stromfresser.


Preise

Persönliche Beratung Beratungsvorgang Kostenlos

 



 

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:

Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
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